ConTrust Working Paper No. 8 | „Vertrauen als Topos der Plattformregulierung“ von Alexander Peukert

Abstract
Der Beitrag bietet eine Einführung in das Thema „Vertrauen als Topos der Plattformregulierung“. Dazu wird in einem ersten Schritt das allgemeine Verhältnis zwischen dem sozialen Tatbestand „Vertrauen“ und dem Recht als das einer komplementären, wechselseitigen Wirkungsverstärkung beschrieben. Im Hinblick auf die vertrauensfördernde Rolle des Rechts wird in einem zweiten Schritt zwischen der Funktion des Vertrauens bzw. der Vertrauenswürdigkeit als Tatbestandselement einer Vorschrift und den hieran geknüpften Rechtsfolgen unterschieden. Auf der Basis dieser Grundlagen gibt der Aufsatz in einem dritten Schritt einen Überblick über Bezugnahmen auf „Vertrauen“ in der deutschen und europäischen Plattformregulierung seit 2015. Hierzu zählen sektorale Regelungen gegen Hasskriminalität und Desinformation sowie zum Schutz des Urheberrechts, die 2022 in den horizontal angelegten Digital Services Act mündeten, der ein insgesamt „vertrauenswürdiges Online-Umfeld“ gewährleisten soll. Viertens stellt der Beitrag ein abstrakt-analytisches Konzept des Vertrauens vor, das sich gut zur Analyse der aufgezählten Vertrauensbeziehungen und ihrer rechtlichen Regelungen eignet. Ein abschließender Ausblick deutet die Proliferation des Vertrauenstopos als Ausdruck einer Vertrauenskrise im digitalen Zeitalter. Die erstrebte Vertrauenswürdigkeit des Online-Umfelds bildet ein normatives Minimum, das über gesetzliche Verhaltenspflichten und Privilegien für vertrauenswürdige Akteure der Zivilgesellschaft erreicht werden soll. Ob dies gelingt und überhaupt wünschenswert ist, ist freilich offen. Die juristische Auseinandersetzung mit dem Topos des Vertrauens in der Digital- und Plattformregulierung hat gerade erst begonnen.

Schlagworte
Vertrauen, Plattformregulierung, vertrauenswürdige Online-Umgebung, vertrauenswürdige Hinweisgeber

ConTrust-WorkingPaper-No8

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Vorgeschlagene Zitierweise
Alexander Peukert, „Vertrauen als Topos der Plattformregulierung“, ConTrust Working Paper, No. 7, Frankfurt am Main: ConTrust – Trust in Conflict, 2023, contrust-uni-frankfurt-de-wp-8


Autor

Alexander Peukert, Jahrgang 1973, ist seit 2009 Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt im internationalen Immaterialgüterrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Er studierte und promovierte in Freiburg i. Br. (1993-1999). Nach zweitem Staatsexamen und einer Tätigkeit als Rechtsanwalt in Berlin (1999-2002) war er wissenschaftlicher Referent und Leiter des USA-Referats am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München (2002-2009). 2008 habilitierte er sich mit der Schrift „Güterzuordnung als Rechtsprinzip“ an der Ludwig-Maximilians-Universität München. 2009-2019 war er einer der Hauptantragsteller des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ an der Goethe-Universität. Seine Forschungsschwerpunkte sind das Immaterialgüter-, Medien- und Lauterkeitsrecht. Diese Rechtsgebiete unterrichtet Peukert auch in LL.M.-Kursen an den Universitäten Lyon, Mainz und Strasbourg.

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