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Kritiken der strafenden Vernunft. Studien zu Recht, Verletzlichkeit und Schmerz
14. März 2025/14:00 - 15. März 2025/15:00
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Buchworkshop
Einführung in die Debatte: Klaus Günther & Benno Zabel
Anmeldung erwünscht unter: office.zabel(at)jur.uni-frankfurt.de
Programm (pdf): Hier…
14. und 15. März 2025
Programm
14. März 2025
14.00 bis 16.00 Uhr
Panel I
Moderation: Jochen Bung
Kritik des resilienten und souveränen Strafsubjekts (Kapitel 3, 5 und 6)
Doris Schweitzer, Max Pichl und Klaus Günther
Welches kritische Potential mobilisiert der Verletzlichkeitsbegriff, mit welchem Autonomie- und Subjektbegriff arbeitet das Strafrecht und welche Probleme bringt er mit sich? Kann die Verletzlichkeitssemantik stärker als das bisher der Fall ist, die sozialen Hintergründe rechtlicher Subjektkonstruktionen und die sozialen Pathologien zur Geltung bringen?
16.00 bis 16.30 Uhr
Pause
16.30 bis 18.30 Uhr
Panel II
Moderation: Katrin Höffler
Das „Wunder“ des vernünftigen Zwangs: Zur Kritik strafrechtlicher Körperpolitik (Kapitel 5 und 6)
Markus Abraham, Esther Neuhann und Michael Kahlo
Inwiefern ist der Strafschmerz als staatlich sanktionierte Körperpolitik zu verstehen, wie wird individuelles Leiden in sozialen Sinn übersetzt und was bedeutet das für einen humanen Umgang mit Devianz?
15. März 2025
10.00 bis 12.00 Uhr
Panel III
Moderation: Cornelius Prittwitz
Gesetz und Geschlecht (Kapitel 4 und 6)
Katrin Höffler, Franziska Dübgen und Anja Schmidt
Lässt sich durch den Begriff der Verletzlichkeit das prekäre Verhältnis von Strafrecht und Geschlechterverhältnis besser beschreiben, etwa in dem auf die nach wie vor patriarchale und maskulinistische Deutung des Rechtssubjekts, der Konfliktmuster und Konfliktbearbeitungen fokussiert wird? Zu denken ist hier, neben dem Umgang mit Abtreibung, auch an die vielfältigen Konstellationen partnerschaftlicher Gewalt.
12.00 bis 13.00 Uhr
Pause
13.00 bis 15.00 Uhr
Panel IV
Moderation: Doris Schweitzer
Narrative und Praktiken der Exklusion (Kapitel 6 und 7)
Jochen Bung, Christoph Burchard und Simon Kneip
Das liberale Strafrecht nimmt für sich in Anspruch, trotz der Zufügung von Schmerz und den vielfältigen stigmatisierenden Praktiken kein Medium der Exklusion zu sein. Eine literarische, an Shakespeares Shylock angelehnte Rekonstruktion und eine genealogische Kontextualisierung können allerdings verdeutlichen, dass die Praktiken des Strafrechts auch in ihrer liberalen Epoche viel ambivalenter waren und sind. Bis hinein in die Debatte um ein Feindstrafrecht oder beim Umgang mit Migration erleben wir diese Ambivalenz auch in der Gegenwart.